Der Staat fördert den Erwerb von Denkmalimmobilien, indem er im Gegenzug sehr großzügige Steuerersparnisse zugesteht. Diese gelten übrigens auch, wenn die von Ihnen erworbene Immobilie in einem so bezeichneten Sanierungsgebiet liegt. Das Finanzamt erlaubt im Rahmen der so genannten Denkmal-Absetzung für Abschreibung, die entstandenen Sanierungskosten an Innenräumen sowie der Fassade als Aufwendungen über einen Zeitraum von 10 Jahren so abzusetzen, dass diese komplett abgeschrieben werden können. Bei Eigennutzung der Denkmalimmobilie sind immerhin bis zu 90 Prozent der Sanierungskosten absetzbar. Das zeigt im Umkehrschluss auch, warum es sich hierbei definitiv um eine langfristige Investition handeln sollte, um diesen großen Vorteil auch wirklich voll ausschöpfen zu können.